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Beiträge |
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Beitragsübersicht
Mitglieder mit Wettkampftraining (Turniertanz: Einzel/Formation)
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| Erwachsene |
27,-- |
Euro
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Jugendliche und ermäßigt
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21,-- |
Euro |
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| Tanzkreismitglieder |
Erwachsene
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21,-- |
Euro |
Jugendliche und ermäßigt
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14,-- |
Euro |
| Kinder bis 12 Jahre |
10,-- |
Euro |
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Saltatio Youth Club
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| Einzelanmeldung |
18,-- |
Euro |
| Paaranmeldung
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15,-- |
Euro
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Die Beiträge ergeben sich aus der untenstehenden Beitrags- und Gebührenordnung des Club Saltatio Hamburg e.V., die für Einzelheiten und weitere Mitgliedschaften zu Rate zu ziehen ist.
Zur Aufnahme in den Club bitte diese Formulare ausfüllen: Aufnahmeantrag zum Download (pdf)
Beitrags- und Gebührenordnung des Club Saltatio Hamburg e.V.
Präambel
Zugunsten des Leseflusses wird auf eine geschlechtsspezifische Doppelnennung verzichtet.
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitrags- und Gebührenordnung wird - ohne Bestandteil der
Satzung zu sein - von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit
beschlossen und geändert.
- Die Beitrags- und Gebührenordnung wird den Mitgliedern auf
der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und ist danach
für alle Mitglieder verbindlich. Bis zur neuen Beschlussfassung bleibt
die auf der letzten Mitgliederversammlung verabschiedete Beitrags- und
Gebührenordnung in Kraft.
- Bei einer Beitrags- bzw. Gebührenerhöhung sind alle
Mitglieder zur Nachzahlung verpflichtet, die noch nach der alten
Beitrags- und Gebührenordnung gezahlt haben.
§ 2 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr ist sofort bei Aufnahme in den Club fällig. Sie beträgt:
- für Einzelmitglieder bis zum 21. Lebensjahr sowie Schüler, Auszubildende und Studenten € 8,00
- für die übrigen Einzelmitglieder € 13,00
- für Paare € 20,00
§ 3 Beiträge
- Die Beiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren erhoben
und sind jeweils am ersten des laufenden Monats fällig. Termine bei
gewünschtem vierteljährlichen Einzug: 2.1., 1.4., 1.7., 1.10.; bei
halbjährlichem Einzug: 2.1., 1.7.: bei jährlichem Einzug: 2.1.
- Die Beiträge betragen monatlich pro Person für
- Mitglieder, die am Wettkampftraining teilnehmen
- bis
zum 21. Lebensjahr sowie Schüler, Auszubildende und Studenten im
Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen, soweit sie das
30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Nachweis erforderlich) € 21,00
- ab 21. Lebensjahr € 27,00
- Tanzkreismitglieder, einschl. Rock`n`Roll und Jazz- und Modern Dance
- bis zum 12. Lebensjahr € 10,00
- bis
zum 18. Lebensjahr sowie Schüler, Auszubildende und Studenten im
Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen, soweit sie das
30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Nachweis erforderlich) €
14,00
- ab 18. Lebensjahr - bei zwei Monaten Sommerpause bzw. Pausen in den Schulferien € 21,00
- Mitglieder ohne Teilnahme am Clubtraining (inaktive Mitglieder) € 10,00
- Mitglieder ohne Inanspruchnahme der Clubleistungen (passive Mitglieder) € 5,00
- Außerordentliche Mitglieder, wird durch den Clubvorstand festgesetzt
- Fördernde Mitglieder, wird durch den Clubvorstand festgesetzt
- Gastmitglieder
und Zeitmitglieder, wird vom Clubvorstand festgesetzt, jedoch nicht
niedriger als die unter § 3 Abs. 2 a und b genannten Sätze. Der
Vorstand kann die Aufnahmegebühr erlassen.
- Ruhen der Mitgliedschaft € 5,00
- Nimmt
ein Mitglied mit Beiträgen nach Buchst. a oder b an weiteren
beitragspflichtigen sportlichen Aktivitäten nach Buchstabe b teil, wird
der niedrigere Beitrag auf die Hälfte gesenkt.
- Sind mehr als drei in häuslicher Gemeinschaft
lebende Familienangehörige Clubmitglieder, wird ab dem vierten
Familienmitglied jeweils der niedrigste Beitrag / werden die
niedrigsten Beiträge nicht erhoben. Die Voraussetzungen sind
nachzuweisen.
§ 4 Kosten
- Für nicht durch Lastschriftverfahren entrichtete Beiträge ist für
jede Einzelüberweisung eine Gebühr von € 1,50 zusätzlich für erhöhten
Arbeitsaufwand zu zahlen.
- Für Monatsbeträge, die nicht bis zum 20. eines jeden Monats
an den Club entrichtet sind, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von €
0,50 pro Person erhoben.
- Der Verein erhebt von jedem Mitglied, das am Wettkampftraining teilnimmt, einen jährlichen Sonderbeitrag von € 25,00
- Der Verein richtet im Interesse seiner Mitglieder und aufgrund
der Verpflichtungen innerhalb des Tanzsportverbandes eigene
Veranstaltungen aus oder beteiligt sich an der Ausrichtung. Die
Erhebung des Sonderbeitrages sichert die Durchführung dieser
Veranstaltungen und bedeutet eine Beteiligung der Mitglieder, in deren
Interesse sie stattfinden. Ein Anspruch auf Durchführung einer
Veranstaltung in der eigenen Startgruppe wird dadurch allerdings nicht
erworben.
- Der Sonderbeitrag ist am Ende eines jeden Kalenderjahres oder
bei Ausscheiden fällig. Er wird spätestens drei Monate nach Ende eines
jeden Kalenderjahres erhoben. Er kann ganz oder teilweise erlassen
werden, wenn das Mitglied entsprechend § 6a der Satzung und den dazu
vom Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung festgelegten
Regeln im Vorjahr seiner Pflicht zur Hilfeleistung nachgekommen ist.
Die Entscheidung trifft der Erste Vorsitzende.
§ 5 Wechsel der Mitgliedschaft
- Nur schriftliche Anträge gelten als gestellt.
- Die Bearbeitung des Antrages erfolgt stets nur für den Monat,
der dem Antragsmonat folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den
laufenden Monat.
- Anträge sollen nur in wirklich notwendigen Fällen gestellt werden.
- Ein Fernbleiben von den Clubabenden begründet keinen späteren Antrag auf rückwirkenden Wechsel der Mitgliedschaft.
- Ein Wechsel der Mitgliedschaft von einer Gruppe mit höherem
Beitrag in eine Gruppe mit niedrigerem Beitrag ist stets nur nach einer
Übergangszeit von drei Monaten möglich.
- Ruhen der Mitgliedschaft kann nur auf das Ende eines
Kalendervierteljahres mit einer Frist von drei Monaten beantragt
werden. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Der
Antragsteller darf bei Ablehnung nicht schlechter gestellt werden, als
wenn zum gleichen Termin der Austritt erklärt worden wäre.
- Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch
von dem Monat an, in dem die Voraussetzungen für die niedrigere
Beitragsgruppe entfallen sind. Es bedarf hierzu also keines Antrages.
Sofern erneut die Voraussetzungen für den Wechsel in eine niedrigere
Beitragsgruppe gegeben sind, bedarf es auch eines neuen Antrages.
Solange dieser Antrag nicht gestellt wird, ist der Beitrag der
bisherigen höheren Beitragsgruppe zu zahlen.
§ 6 Ausnahmen
- Bei Einberufung zum Wehrdienst brauchen keine Fristen abgewartet zu
werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Clubvorstand unverzüglich
von der bevorstehenden Einberufung in Kenntnis gesetzt wird. Das
Mitglied hat dabei dem Clubvorstand mitzuteilen, ob es Ruhen der
Mitgliedschaft oder ganz auszutreten wünscht.
- Bei Vorliegen ungewöhnlicher Umstände kann der Clubvorstand
Ausnahmeregelungen zulassen. Dieses setzt insbesondere voraus, dass
sich das Clubmitglied durch sein bisheriges Wirken im Club Anspruch auf
clubkameradschaftliche Hilfe erworben hat.
- Ein einfaches Fernbleiben von den Clubabenden, noch dazu ohne jede Erklärung, schließt eine Ausnahmeregelung auf jeden Fall aus.
§ 7 Austritt oder Ausschluss
- Bei Austritt oder Ausschluss ist das Mitglied verpflichtet, eventuelle Beitragsrückstände unverzüglich zu begleichen.
- Ein Austritt kann stets nur mit einer Frist von drei Monaten
zum Ende eines Kalendervierteljahres (31.3./30.6./30.9./31.12.)
schriftlich erklärt werden.
(Letzte Änderung in der Mitgliederversammlung vom 5. April 2009 - gültig ab 1. Juli 2009)
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 29. May 2011 )
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